Umweltschutz im Malergewerbe

Das eidgenössische Umweltgesetz lässt seit 1997 Branchenvereinbarungen zwischen Kantonalen Verwaltungen und Berufsorganisationen zu. Die Malerbranche setzt seit dem Jahr 2000 unter Aufsicht und Begleitung der zuständigen kantonalen Behörden in eigenverantwortlichem Handeln die Anliegen des Umweltschutzes in den Betrieben der Branche um. Zentrale Aufgabe dieser Branchenvereinbarung im Malergewerbe ist die Information, Dokumentation, Schulung und Prüfung von Malerbetrieben in den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserreinigung, Lufthygiene, Produktelagerung und Lärmemissionen. Die Einhaltung der vorgegebenen Belange des Umweltschutzes wird mittels Eigendeklaration und durch periodisch stattfindende Betriebskontrollen gewährleistet.Umweltbewusstes Verhalten im Betrieb und auf der Baustelle sollte bei Auftraggebern zunehmend Pflichtkriterium bei der Arbeitsvergabe sein.

Der Verein Umweltschutz im Malergewerbe Region Ost (VUM Region Ost) begutachtet im Auftrag der Umweltämter der Kantone AI, AR, GR, SH, SG und TG Gewerbebetriebe die Malerarbeiten ausführen.